Luftdruck Kontrollieren

Der richtige Luftdruck wird gemeinsam von Reifen- und Fahrzeugherstellern für jedes Fahrzeug individuell festgelegt.

Zu hoher oder zu niedriger Luftdruck verhindert den optimalen Kontakt des Profils zur Fahrbahn. Die Folgen sind nicht nur übermäßiger oder ungleichmäßiger Profilabrieb sondern auch eine deutlich schlechtere Haftung. Der Luftdruck sollte daher bei “kalten” (nicht warm gefahrenen) Reifen ca. alle vier Wochen kontrolliert werden. Auch beim Reservereifen sollte der Luftdruck regelmäßig geprüft werden, damit er im Notfall auch eingesetzt werden kann. Beachten Sie auch dass “Noträder” immer einen höheren Luftdruck bekommen wie die Serienbereifung. (4 Bar oder mehr)

 

Auswuchten der Räder

Die serienmäßigen Räder werden im Werk ausgewuchtet. Das Auswuchten ist notwendig, um unterschiedliche Gewichtsverteilung und Materialungenauigkeiten auszugleichen Im Fahrbetrieb Auswuchmaschine macht sich die Unwucht durch Trampel oder Flattererscheinungen bemerkbar. Das heißt das Lenkrad beginnt bei höherem Tempo zu zittern. In der Regel tritt dieses Zittern nur in einem bestimmten Geschwindigkeitsbereich auf, wie z.B. bei 80-90 km/h und verschwindet wieder bei niedrigerer und höherer Geschwindigkeit. Solche Unwuchterscheinungen können mit der Zeit zu Schäden an Achsgelenken, Lenkgetriebe, Stoßdämpfern und den Radlagern führen. Die Räder grundsätzlich alle 20000 km oder nach der Winter bzw. Sommer -Lagerung auswuchten lassen, da sich durch Abnutzung im Betrieb, oder durch falsche Lagerung die Gewichts- und Materialverteilung am Reifen ändert.

 

Fabrikatbindungen bei PKW Reifen

Bei vielen Personenkraftwagen, insbesondere bei leistungsstarken und schnellen Modellen, ist neben der Reifengröße auch das jeweilige Fabrikat oder das Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Mit der Einführung von europäischen Genehmigungen für Reifen ist in der entsprechenden EU-Richtlinie die Festlegung von Fabrikat- oder Profilbindungen nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass die in den fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenbindungen keine direkte Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und nur noch als Empfehlung gelten.

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